Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2000 - 2 StR 471/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5128
BGH, 06.12.2000 - 2 StR 471/00 (https://dejure.org/2000,5128)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2000 - 2 StR 471/00 (https://dejure.org/2000,5128)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 2 StR 471/00 (https://dejure.org/2000,5128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Diebstahl - Versuchter Diebstahl - Bedrohung - Psychiatrisches Krankenhaus - Sachrüge - Verfahrensrüge - Gesamtstrafe - Aufhebung der Gesamtstrafe - Bemessung der Einzelstrafe - Pflichtverteidiger

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, § 55 Abs. 1
    Härteausgleich bei nicht mehr möglicher (nachträglicher) Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 2 StR 471/00
    Für den Antrag des Angeklagten vom 1. Oktober 2000, ihm für die Revisionsinstanz Rechtsanwalt S. aus Erfurt als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig, dessen Urteil angefochten wird (BGHR StPO § 141 Bestellung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Zu dem an das Landgericht gerichteten Antrag vom 15./17. November 2000, Rechtsanwalt Ke. aus Hagenow als Pflichtverteidiger beizuordnen (Bd. IV Bl. 582 d.A.), bemerkt der Senat: Für diesen Antrag ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig, dessen Urteil angefochten wurde und der bereits mit der Pflichtverteidigerbestellung befaßt war (Bd. III Bl. 224, Bd. IV Bl. 561 ff.; vgl. hierzu BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - 2 StR 471/00; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht